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Alexander Klaus / pixelio.de

SEO - Werk oder Dienstvertrag ? Und die Folgen dieses Unterschieds

Werkvertrag oder DienstvertragDas Landgericht Amberg entschied kürzlich, dass ein SEO Vertrag als ein Werkvertrag i.s.d. § 631 BGB zu betrachten ist und nicht als ein Dienstvertrag. Die Frage die sich daraus ergibt ist, welche Folgen dieses Urteil für Anbieter von SEO Maßnahmen hat.Zunächst einmal muss man sich in Bezug auf die vorangestellte Frage vor Augen führen, dass der Unterschied zwischen einem Dient und einem Werkvertrag der ist, dass bei einem Werkvertrag bzgl. der Erbringung der der Leistung  auf ein bestimmtes Ergebnis ankommt.  In Bezug auf die SEO Maßnahmen würde dies bedeuten, dass es um die Verbesserung des Rankings geht, weil es den Kunden tatsächlich nur auf die Verbesserung ihres Rankings ankommt, wie dieses erreicht wird, wird den meisten relativ egal sein .Für SEO Betreiber bedeutet die Veränderung nun, dass andere rechtliche Regelungen greifen, weil das Werkvertragsrecht einige Unterschiede zum Dienstvertragsrecht aufweist. Zu nennen wäre hier zum einen die Notwendigkeit der Abnahme eines Werkes seitens des Kunden. Nur nach erfolgter Abnahme besteht auch ein gerichtlich durchsetzbarer Zahlungsanspruch. Desweiteren gibt es im Werkvertragsrecht eine Gewährleistungspflicht, die nicht abdingbar ist.Für SEO Betreiber könnte es daher ratsam sein in ihre Verträge eine Formulierung einzbauen, die darauf hinweist, dass die garantierte Steigerung des Rankings nicht Teil des Vertrages ist, da diese schwer zu garantieren ist.Auch wenn in Deutschland kein System der Präzedenzfälle vorherrscht und Urteile zunächst einmal nur für die beteiligten Prozess Parteien gelten, ist davon auszugehen, dass im Sinne der Rechtssicherheit auch andere Gerichte der Beurteilung des Gerichts in Amsberg folgen werden. Damit wird das Urteil schnell an Bedeutung gewinnen.Neben all den Änderungen, die bereits erwähnt wurden ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Zahl der Klagen in Bezug auf SEO Verträge rasant zunehmen wird. Schlussendlich führt die Einschätzung als Werkvertrag nämlich dazu, dass einem Kunden die Möglichkeit zustehen wird Gewährleistungsrechtsansprüche  geltend zu machen und diese sich zudem die Abnahmenotwendigkeit zu Nutze machen können. Foto :© Alexander Klaus

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Lesermeinung zu: SEO - Werk oder Dienstvertrag ? Und die Folgen dieses Unterschieds

  1. Pete 17.07.2013 at 5:13 pm #

    Super das mal alles zusammengefasst zu lesen ! Es wird jedenfalls sehr wichtig sein, diesen vertraglichen Passus einzubauen, denn für eine Erfolgsgarantie bei SEO Maßnahmen würde ich nicht gerade stehen wollen :)

  2. Kenny 18.07.2013 at 4:54 pm #

    Da gilt es in Zukunft wirklich genau aufzupassen !

  3. Romy 19.07.2013 at 1:30 pm #

    Die Unterschiede zwischen Werk und Dienstvertragsrecht scheinen ja wirklich recht groß zu sein ! bin mal gespannt, wie sich das entwickeln wird ! Da sollte man aufmerksam sein !

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